
EU Kommission stellt Pläne für einen europäischen Hochschulabschluss vor
Die EU Kommission stellt drei Initiativen vor, die die transnationale Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen voranbringen und letztlich zur Einführung eines europäischen Hochschulabschlusses führen sollen. Ein europäischer Hochschulabschluss auf freiwilliger Basis würde den Studierenden und der Hochschulgemeinschaft zugutekommen, da er die Lernmobilität innerhalb der EU fördern und die Querschnittskompetenzen der Studierenden verbessern würde. Er würde dazu beitragen, die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt zu decken, Hochschulabsolventinnen und -absolventen für künftige Arbeitgeber attraktiver zu machen und gleichzeitig Studierende aus der ganzen Welt anzuziehen und die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu steigern.
Die drei Initiativen befassen sich mit den rechtlichen und administrativen Hindernissen für Partnerhochschulen, die wettbewerbsfähige gemeinsame Studiengänge auf Bachelor-, Master- oder Promotionsebene aufbauen wollen. Die Vorschläge achten die institutionelle Autonomie der Hochschulen und die akademische Freiheit sowie die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten bzw. der regionalen Gebietskörperschaften im Bereich der Hochschulbildung.
Das Paket umfasst eine Mitteilung über ein Konzept für einen europäischen Hochschulabschluss und zwei Vorschläge für Empfehlungen des Rates zur Unterstützung des Hochschulsektors: eine davon zur Verbesserung der Qualitätssicherungsprozesse und der automatischen Anerkennung von Qualifikationen in der Hochschulbildung, die andere zur Steigerung der Attraktivität und Nachhaltigkeit akademischer Laufbahnen.
Ein Konzept für einen europäischen Hochschulabschluss
Das vorgestellte Konzept für einen europäischen Hochschulabschluss ebnet den Weg für ein neue Art von gemeinsamen Studiengängen, die auf freiwilliger Basis auf nationaler, regionaler oder institutioneller Ebene und auf der Grundlage gemeinsamer, auf europäischer Ebene vereinbarter Kriterien angeboten werden.
Ein solcher europäischer Hochschulabschluss würde den Verwaltungsaufwand verringern und es Hochschuleinrichtungen aus verschiedenen Ländern ermöglichen, reibungslos grenzüberschreitend zusammenzuarbeiten und gemeinsame Studiengänge einzurichten.
In der Mitteilung werden konkrete Schritte für die Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten und dem Hochschulsektor im Hinblick auf die Schaffung eines automatisch in der gesamten EU anerkannten europäischen Hochschulabschlusses vorgeschlagen. Angesichts der Vielfalt der europäischen Hochschulsysteme in Europa schlägt die Kommission ein schrittweises Herangehen der Mitgliedstaaten an einen europäischen Hochschulabschluss mit zwei möglichen Ansatzpunkten vor:
1. Ein vorbereitendes europäisches Siegel: Ein solches Siegel würde ein starkes europäisches Markenzeichen darstellen. Dieses Siegel würde gemeinsamen Studiengängen verliehen, die die vorgeschlagenen europäischen Kriterien erfüllen. Die Studierenden würden zusammen mit ihrem gemeinsamen Abschluss eine Bescheinigung über den Erwerb eines europäischen Hochschulabschlusses erhalten.
2. Ein europäischer Hochschulabschluss: Diese neue Art von Qualifikation würde auf den gemeinsamen Kriterien beruhen und wäre in den nationalen Rechtsvorschriften verankert. Der Abschluss würde entweder von mehreren Hochschulen aus verschiedenen Ländern oder aber von einer von diesen Hochschulen gegründeten europäischen Rechtsperson verliehen: Studierende würden einen „europäischen Hochschulabschluss“ erhalten, der automatisch anerkannt wäre.
Die Kommission wird die Mitgliedstaaten bei der Einführung eines europäischen Hochschulabschlusses durch eine Reihe konkreter Maßnahmen unterstützen, z. B. durch ein im Jahr 2025 einzurichtendes, aus dem Programm Erasmus+ gefördertes Politiklabor zum europäischen Hochschulabschluss, in dessen Rahmen die Mitgliedstaaten und die Hochschulgemeinschaft Leitlinien für einen europäischen Abschluss entwickeln sollen.
Im Jahr 2025 plant die Kommission, im Rahmen des Programms Erasmus+ „Wegweiserprojekte für den europäischen Hochschulabschluss“ ins Leben zu rufen, die finanzielle Anreize für die Mitgliedstaaten schaffen sollen, gemeinsam mit ihren Akkreditierungs- und Qualitätssicherungsagenturen, Universitäten, Studierenden, Wirtschafts- und Sozialpartnern europäische Hochschulabschlüsse zu entwickeln.
Einfachere und bessere Qualitätssicherung und automatische Anerkennung von Hochschulabschlüssen
Im Vorschlag der Kommission für eine Empfehlung des Rates über ein europäisches Qualitätssicherungs- und Anerkennungssystem in der Hochschulbildung werden die Mitgliedstaaten und Hochschuleinrichtungen aufgefordert, ihre Qualitätssicherungsprozesse und -verfahren zu vereinfachen und zu verbessern. Dies ist unabdingbar, um Rechenschaftspflicht und Vertrauen zu gewährleisten und die Leistungsfähigkeit der Hochschulen zu verbessern. Die Mitgliedstaaten werden ersucht, Maßnahmen zu ergreifen, damit Hochschuleinrichtungen ihre Studiengänge schneller an die gesellschaftlichen Bedürfnisse anpassen können.
Durch diese Empfehlung würden innovative pädagogische Angebote gefördert und es würde sichergestellt, dass Hochschuleinrichtungen qualitätsgesicherte länderübergreifende Studiengänge entwickeln können, die automatisch in der gesamten EU anerkannt werden. Ein europäischer Hochschulabschluss erfordert eine konsequente Qualitätssicherung und eine automatische Anerkennung.
Angemessene Wertschätzung der unterschiedlichen Aufgaben des akademischen Personals
Mit der vorgeschlagenen Empfehlung des Rates zu attraktiven und nachhaltigen Laufbahnen in der Hochschulbildung soll die Leistung des an der transnationalen Bildungsarbeit und an innovativen Lehrmethoden beteiligten Personals gebührend anerkannt und gewürdigt werden. Die Empfehlung enthält Vorschläge dazu, wie die Frage der unterschiedlichen Anerkennung der verschiedenen Aufgaben, die das Personal neben der Forschung übernimmt – wie Lehre und Einbeziehung von Aspekten der nachhaltigen Entwicklung – in den nationalen Hochschulsystemen gelöst werden kann. Ferner werden die Mitgliedstaaten ermuntert, transnationale Bildungsmaßnahmen zu fördern.
Nächste Schritte
Das Paket wird in den kommenden Monaten mit dem Rat der EU und wichtigen Akteuren im Hochschulbereich erörtert. Die Kommission fordert den Rat, die Mitgliedstaaten, die Hochschulen, die Studierenden sowie die Wirtschafts- und Sozialpartner auf, gemeinsam auf die Verwirklichung des europäischen Hochschulabschlusses hinzuarbeiten.
Hintergrund
Im September 2020 wurde in der Mitteilung der Kommission über die Vollendung des europäischen Bildungsraums bis 2025 herausgestellt, dass die Vergabe gemeinsamer Abschlüsse von Hochschulallianzen erleichtert werden muss. Der Rat billigte diese Mitteilung im darauf folgenden Jahr.
Das Paket wurde von Präsidentin von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 angekündigt und ist Teil des Arbeitsprogramms der Kommission für 2024.
Das Konzept für einen europäischen Hochschulabschluss baut auf sechs Erasmus+-Pilotprojekten auf, an denen mehr als 140 Hochschuleinrichtungen aus der gesamten EU beteiligt sind.
Weitere Informationen
Website zum europäischen Hochschulabschluss
Factsheet zum europäischen Hochschulabschluss
Quelle: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_24_1741
